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   FG Hessen, 20.02.2005 - 1 K 882/02   

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https://dejure.org/2005,21378
FG Hessen, 20.02.2005 - 1 K 882/02 (https://dejure.org/2005,21378)
FG Hessen, Entscheidung vom 20.02.2005 - 1 K 882/02 (https://dejure.org/2005,21378)
FG Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 2005 - 1 K 882/02 (https://dejure.org/2005,21378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelte Haushaltsführung; Unterbrechung; Verpflegungsmehraufwand; Dreimonatsfrist; Erziehungsurlaub; Elternzeit - Doppelte Haushaltsführung nach Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub an dem Beschäftigungsort

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung nach Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub an dem Beschäftigungsort

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wiederaufnahme nach Erziehungsurlaub

  • IWW (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung - Wiederaufnahme nach Erziehungsurlaub

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung; Abziehbarkeit von Verpflegungsmehraufwendungen als Betriebsausgaben; Erneutes Laufen der Dreimonatsfrist bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit und Wiederaufnahme der Tätigkeit im früheren Beschäftigungsort; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.07.1996 - VI R 38/93

    Eine vorübergehende Rückkehr in den Betrieb führt nicht zu einer Verlängerung der

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2005 - 1 K 882/02
    Hinsichtlich der Dreimonatsfrist war für Dienstreisen bestimmt, dass eine urlaubs- oder krankheitsbedingte Unterbrechung der Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte auf den Ablauf der Dreimonatsfrist keinen Einfluss hat, während andere Unterbrechungen, "z.B." durch vorübergehende Tätigkeit an der regelmäßigen Arbeitsstätte, nur dann zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist führen, wenn die Unterbrechung mindestens vier Wochen gedauert hat (R 37 Abs. 3 Satz 4 LStR 2000 ; bei weniger als vier Wochen auch keine Verlängerung der Dreimonatsfrist, vgl. H 37 - "Dreimonatsfrist bei Dienstreisen" - Lohnsteuer-Handbuch 2000 unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 19.07.1996 VI R 38/93, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1997, 95).

    Die Rechtsprechung ist bestätigt worden z.B. durch das BFH-Urteil in BStBl II 1997, 95 .

    Als entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob von einer Unterbrechung der Auswärtstätigkeit in dem Sinne auszugehen ist, dass die Fortsetzung sich als Neubeginn darstellt mit der Folge, dass auch eine neue Dreimonatsfrist zu laufen beginnt, sieht der Senat das Zeitmoment an, auf das auch der BFH - neben gleichem Tätigkeitsort und -inhalt - in dem Urteil in BStBl II 1997, 95 , abgestellt hat.

    Jedenfalls ist auch bei urlaubs- oder krankheitsbedingter Unterbrechung im Einzelfall eine Zeitdauer vorstellbar, die die Annahme gerechtfertigt erscheinen lässt, die bisherige Auswärtstätigkeit sei abgebrochen worden (so zutreffend MIT, Anm. zum BFH-Urteil in BStBl II 1997, 95 , in Deutsches Steuerrecht 1996, 1768 - z.B. bei Inanspruchnahme eines "Sabbatjahres").

  • FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 11 K 224/99

    Geltendmachung von Fahrtkosten und Hotelkosten als Aufwendungen wegen einer aus

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2005 - 1 K 882/02
    Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat in einem Fall, in dem einem Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung zunächst gekündigt, er nach 3, 5 Monaten aber wieder eingestellt worden war, eine Neubegründung der doppelten Haushaltsführung angenommen, den Abzug von Verpflegungsmehraufwand aber versagt, weil dem Kläger aus seinem nur wenige Monate zuvor beendeten Aufenthalt am Beschäftigungsort die Verpflegungssituation bestens bekannt gewesen sei und ihm deshalb insoweit keine notwendigen Mehraufwendungen entstanden seien (Urteil vom 26.04.2001 11 K 224/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 14 ).

    Dem Urteil des FG Niedersachsen in EFG 2002, 14 , ist nach Auffassung des Senats nicht zu folgen.

  • BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03

    Verpflegung auf Baustellen nach drei Monaten nicht mehr steuerfrei

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2005 - 1 K 882/02
    Die Dreimonatsfrist gilt mithin für die Tatbestände einer Dienstreise, einer Einsatzwechseltätigkeit und einer doppelten Haushaltsführung in gleicher Weise (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27.07.2004 VI R 43/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2004, 1590 ).

    In dem Urteil in BFH/NV 2004, 1590 , hat der BFH schließlich bei einer Einsatzwechseltätigkeit entschieden, dass mit der (Wieder-)Aufnahme der Tätigkeit an der Baustelle A nach einer einmonatigen Unterbrechung durch Tätigkeit an der Baustelle B (mit zwischenzeitlich zwei Wochen Erkrankung, die der BFH - weil von der dortigen Tätigkeit umschlossen - ausschließlich der Tätigkeit an der Baustelle B zugeordnet hat) die Dreimonatsfrist erneut zu laufen beginnt.

  • FG Schleswig-Holstein, 08.12.2004 - 5 K 217/04

    Saisonbedingte Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2005 - 1 K 882/02
    Nach dem Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 08.12.2004 5 K 217/04, Juris-Dok-Nr. STRE200570049, kommt eine erneute Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand bei einer regelmäßig wiederkehrenden, saisonbedingten (November - März) Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung (bei einem Berufsmusiker) jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Zweitwohnung am Arbeitsort nicht gewechselt wird.
  • BFH, 06.06.1984 - II R 184/81

    Grunderwerbsteuer - Zwangsversteigerung - Erbbaurecht

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2005 - 1 K 882/02
    Da dem ursprünglichen Klagebegehren durch den Änderungsbescheid des Beklagten vom 20.09.2004 bereits teilweise entsprochen worden war und die Kläger ihren Antrag in der mündlichen Verhandlung nochmals eingeschränkt haben, sind die Kosten für die verschiedenen Zeitabschnitte getrennt verhältnismäßig zu teilen bzw. dem Beklagten aufzuerlegen (vgl. Urteil des BFH vom 06.06.1984 II R 184/81, BStBl II 1985, 261 ).
  • BFH, 04.05.1990 - VI R 83/86

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Urteilsbegründung - Voraussetzungen für

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2005 - 1 K 882/02
    Ebenso hat der BFH die Regelung bestätigt, dass bei einer sonstigen - nicht durch Urlaub oder Krankheit veranlassten - Unterbrechung der Auswärtstätigkeit die Dreimonatsfrist neu zu laufen beginnt, wenn die Unterbrechung mindestens vier Wochen dauert (Urteil vom 04.05.1990 VI R 83/86, BFH/NV 1991, 40).
  • BFH, 18.05.1990 - VI R 180/88

    Bei einem Soldaten kann ein auswärtiger Lehrgang für die ersten drei Monate als

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2005 - 1 K 882/02
    b) In der Rechtsprechung des BFH ist die Richtlinienregelung als zutreffend erachtet worden, wonach die Unterbrechung einer Auswärtstätigkeit am selben Ort durch Urlaub weder dazu führt, dass sich der Dreimonatszeitraum um die Dauer des Urlaubs verlängert, noch dazu, dass die Dreimonatsfrist an diesem Ort nach Beendigung des Urlaubs neu zu laufen beginnt (Urteil vom 18.05.1990 VI R 180/88, BStBl II 1990, 863 ).
  • FG Köln, 11.12.2008 - 15 K 3336/08

    Steuerliche Berücksichtigung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand als

    cc) Als grundsätzlich entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob von einer Unterbrechung der Auswärtstätigkeit in dem Sinne auszugehen ist, dass die Fortsetzung der doppelten Haushaltsführung sich als Neubeginn darstellt mit der Folge, dass auch eine neue Dreimonatsfrist zu laufen beginnt, sieht der Senat das Zeitmoment an (vgl. Urteil des Hessisches FG vom 20.2.2005 1 K 882/02, EFG 2005, 1597; zustimmend Büchter-Hole, EFG 2005, 1600), auf das auch der BFH -- neben gleichem Tätigkeitsort und -inhalt -- in dem Urteil in BStBl II 1997, 95, abgestellt hat.
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